Erfolge für Frauen- und Kindesschutz

Gewalthilfegesetz, Mutterschutz, Schutz vor sexueller Gewalt und Betreuungsvergütung beschlossen

Sa., 01. Feb 2025

Wabern, 29. Januar 2025 – Der Bundestag arbeitet auf Hochtouren. In den letzten Tagen wurden wichtige Weichen für den Schutz von Frauen und Kindern gestellt. Neben dem Gewalthilfegesetz, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sichert, wurde auch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erfolgreich verhandelt. Außerdem haben wir am Donnerstag für den freiwilligen Mutterschutz nach Fehlgeburten gestimmt – ein Meilenstein für betroffene Frauen.

Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, betont: „Jede Frau, die Gewalt erlebt, muss sich darauf verlassen können, Schutz und Hilfe zu finden – unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen oder ihrer gesundheitlichen Verfassung." Um Frauenhäuser und Beratungsstellen vor Ort langfristig abzusichern, beteiligt sich der Bund erstmalig mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems.

Ein wichtiger Meilenstein gegen sexuellen Missbrauch ist laut Hoffmann das Gesetz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: „Die Einführung eines Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch auf Augenhöhe mit dem Beauftragten für Datenschutz, Polizei und Antidiskriminierung, die erleichterte Akteneinsicht und die Verankerung eines Betroffenenrats sind zentrale Fortschritte. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen war lange überfällig."

Ab dem 01. Juni 2025 gilt ein freiwilliger gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten: „Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt", so Hoffmann. „Bei einem solchen Verlust wollen wir Frauen bestmöglich unterstützen. Künftig wollen wir auch Selbstständige absichern."

Viele Menschen auch hier im Schwalm-Eder-Kreis können sich aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht allein um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Um berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen besser zu unterstützen und Betreuungsstrukturen für Menschen, die darauf angewiesen sind, zu sichern, wurde die Betreuungsvergütung reformiert.

„Die Reform ist ein Erfolg für alle, die sich tagtäglich für betreute Menschen einsetzen", freut sich Hoffmann. Die Vergütungssätze steigen ab 2026 um 12,7 %, Bürokratie wird abgebaut – und das System dadurch zukunftsfester gemacht. Durch eine verbindliche Evaluation können die Anpassungen bei Bedarf noch verbessert werden.
Hoffmann weiter: „Diese Entscheidungen sind ein wichtiges Signal für den Schutz von Frauen und Kindern, sowie die Anerkennung von Betreuer*innen und Betreuten und ein starker Schulterschluss über Fraktionsgrenzen hinweg."