So., 10. Nov 2024
Durch Starkregen verursachte Hochwasser ereignen sich immer häufiger und extremer – mit oft dramatischen Konsequenzen für die Menschen in den betroffenen Regionen. Wir müssen konsequenter Vorsorge treffen und den Hochwasserschutz verbessern. Dafür kommt vom Bundesumweltministerium ein neues Hochwasserschutzgesetz (Hochwasserschutzgesetz III).
Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Menschen, Siedlungen und Infrastruktur langfristig besser vor Schäden durch Hochwasser geschützt sind.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es insbesondere,
- durch geeignete Klarstellungen wesentliche Anforderungen des Hochwasserschutzes zu betonen und deren Einhaltung besser zu gewährleisten;
- die Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche einzuführen;
- den Ausnahmekatalog für die Zulässigkeit der Ausweisung oder Um- oder Überplanung von Bauplanung sowie für die Zulässigkeit von Bauvorhaben jeweils in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten anzupassen, um das Schadenspotenzial und damit die Risiken zu minimieren;
- wesentliche Belange des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung zu stärken;
- Gerichtsverfahren zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz zu beschleunigen;
- ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren und insbesondere mit der Aufstellung von örtlichen Starkregenvorsorgekonzepten die Risikovorsorge und den Bevölkerungsschutz vor Ort zu verbessern;
- Planungs- und Genehmigungsverfahren zur naturverträglichen Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
Hier Referentenentwurf lesen: https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-hochwasserschutzgesetz-iii