Vögel, Fische, Fledermäuse, Feldhamster & Co schützen

PM: Aufruf zur Teilnahme am neuen Artenhilfsprogramm des BMUV

Sa., 17. Aug 2024

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schreitet voran und damit wächst auch der Druck auf die Natur. Doch Solar- und Windkraftausbau und Umwelt- und Artenschutz geht auch aus einem Guss: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat seit dem 15. August 2024 ein neues Artenhilfsprogramm gestartet, das gezielte Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen unterstützt, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind.

Das Programm geht dabei über gesetzlich vorgeschriebene Vermeidungsmaßnahmen, Signifikanzprüfungen und Prüf- und Schutzabstände hinaus. So leistet es wichtige Beiträge zum Schutz bedrohter Vogelarten wie dem Rotmilan und Wiesenlimikolen sowie Säugetieren wie Fledermäusen, Feldhamstern und Schweinswalen. Auch Fische und Amphibienarten profitieren von diesen Maßnahmen.

„Dieses Programm ist eine große Chance, den dringend notwendigen Ausgleich zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz unserer wertvollen Biodiversität zu schaffen," betont Dr. Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen für den Kreis Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg. „Es gilt unsere Energieversorgung nachhaltig zu gestalten, ohne dabei unsere heimischen Arten zu gefährden. Das neue Förderprogramm bietet hierfür die nötige Unterstützung."

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, langfristig und nachhaltig die Qualität und Vernetzung der Lebensräume der betroffenen Arten zu verbessern. Unterstützt werden vielfältige Projekte, die den Erhaltungszustand gefährdeter Arten sichern, sei es an Land oder auf See. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Optimierung und Wiederherstellung von Fortpflanzungs- & Ruhestätten und Nahrungshabitaten, wie z.B. Totholz- und Unterholzförderung im Wald, Anlage von Blühstreifen im Offen- und Ackerland, Ruhezonen und Nestschutzzonen, automatisierte Zugerfassung an On- und Offshore-Windenergieanlagen oder Wegerückbau. Gefördert werden dabei auch Arten, die nicht direkt durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, aber in Deutschland unter besonderer nationaler Verantwortung stehen.

„Mit diesem Programm begleiten wir die Energiewende durch aktiven Artenschutz," so die Parlamentarische Staatssekretärin Hoffmann. „Ich möchte alle Akteure in unserer Region dazu ermutigen, sich zu beteiligen und Projekte einzureichen, die Vögel, Fische, Fledermäuse, Feldhamster & Co schützen."

Das Förderprogramm ergänzt die bestehenden Artenhilfsprogramme der Länder und bietet durch seinen länderübergreifenden Ansatz einen umfassenden Schutz.
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen. Auch Kooperationen und Verbundprojekte sind möglich. Fristen bestehen aktuell nicht.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und des (BMUV). Fragen und die Skizzeneinreichung sind unter foerderung@bfn.de möglich.

Weiterführende Links: Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_nationales_artenhilfsprogramm_bf.pdf 
Zum Leitfaden: BfN-Leitfaden zur Förderrichtlinie:
Mustervorlagen für Projektskizzen: https://www.bfn.de/verfahren-nahp