Durchbruch für Kreislaufwirtschaft und Verbraucherschutz

EU: Recht auf Reparatur

Mo., 12. Feb 2024

Ein Durchbruch für Ressourcenschutz und Verbraucherschutz ist uns Anfang Februar mit dem Recht auf Reparatur gelungen. Unter anderem werden Hersteller von Produkten wie Staubsaugern oder Kühlschränken dazu verpflichtet, ihre Produkte zu reparieren. Dadurch reduzieren wir Elektroschrott, da weniger Produkte mit kleinen Defekten weggeworfen werden.

Reparaturen sollen auch billiger und unkomplizierter werden, indem der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen auch für kleine Reparaturbetriebe und Hobby-Tüftler gewährleistet wird.
Die Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr nach einer Reparatur stärkt den Verbraucherschutz zusätzlich. Für mich sind dies wichtige Schritte, um das Ende der Wegwerfgesellschaft einzuläuten.