Besuch im Waldwildnisgebiet Hungen im Laubacher Wald

Der Wildnisfonds fördert natürliche Waldentwicklung und stärkt so Biodiversität und Klimaschutz!

Mi., 13. Sep 2023

Habt ihr schonmal erlebt, wie alte, ungestörte Waldökosysteme aussehen? Ein besonders schöner Fleck Erde mit einer riesigen Bedeutung als Lebensraum für viele Arten wie die Bechsteinfledermaus und verschiedene Spechtarten ist das Wildnisgebiet Hungen im Laubacher Wald.

Mein herzlicher Dank für die Sicherung dieses Schatzes gilt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und Bürgermeister Rainer Wengorsch. Sie haben gemeinsam mit den Bürger*innen und Gemeinden vor Ort, mit dem hessischen Umweltministerium und mit Mitteln des Wildnisfonds des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) diese Flächen für die natürliche Waldentwicklung ermöglicht.

Das Wildnisgebiet Hungen im hessischen Vogelsberg geht mit gutem Beispiel voran auf dem Weg zur Sicherung von zwei Prozent der Landesfläche als großflächige Wildnisgebiete.
Zusammen mit dem FFH-Gebiet Laubacher Wald von Hessen Forst umfasst das Gebiet 1.200 Hektar und bildet eine große, unzerschnittene Waldwildnis in Hessen- frei von technischen Infrastrukturen, öffentlichen Verkehrswegen und Holznutzung.

Mit dem Wildnisfonds aus dem Bundesnaturschutzfonds des BMUV und durch das Aktionsprogramm Natürlicher Kilmaschutz schafft unsere Bundesregierung Möglichkeiten natürliche Waldentwicklung und Wildnisflächen zu fördern, um Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen des Waldes zu stärken.

Ich hoffe, andere Gemeinden folgen diesem Beispiel. 

Hier geht's zum Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/wildnisfonds/foerderaufruf/ 
Eine Förderung ist bis zum 31.12.2030 möglich.

Gefördert werden können zum Beispiel:
a) Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten.
b) Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten. 
c) Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen
von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen.
d) Ankauf des Nutzungsrechts der finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen
von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.

Machen wir Hessen und ganz Deutschland ein weiteres Stück wilder und schützen damit unsere Lebensumgebung!