Wälder, Auen, Böden und Moore, Bäche und Wiesen – sie sind Alleskönner in Sachen Klimaschutz. Denn sie binden Kohlendioxid und andere Treibhausgase aus der Atmosphäre und speichern sie. Künftig sollen unsere heimischen Ökosysteme selbst stabilisiert, renaturiert, geschützt werden: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Dr. Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium hat es gestern bei einem Termin mit Landrat Winfried Becker und Erstem Kreisbeigeordnetem Jürgen Kaufmann vorgestellt.
„Mit den Förderprogrammen Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum und Natürliche Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen, unterstützen wir Kommunen und Unternehmen für ihre Anstrengungen für ein besseres Klima", so Dr. Bettina Hoffmann (Grüne, MdB). Gleichzeitig werde mit dem ANK auch die biologische Vielfalt erhalten, so die Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. Insgesamt stünden bis zu 100 Millionen Euro für Kommunen zur Verfügung.
„Es würde mich sehr freuen, wenn auch möglichst viele Kommunen aus unserer Region sich für das Förderprogramm bewerben und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten", so die Bundestagsabgeordnete. Das Antragsverfahren läuft vom 1. August bis 30. September.
Das Förderangebot für natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen startet ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gewerbliche Unternehmen werden künftig dabei unterstützt, Betriebsgelände durch Begrünung, Entsiegelung und dezentrales Niederschlagsmanagement naturnah und attraktiv für Natur und Mensch zu gestalten und dabei zugleich das Klima zu schützen und ihre Resilienz zu stärken. „Hiermit sprechen wir auch kleine und mittlere Unternehmen wie in unserem Landkreis an", so Dr. Bettina Hoffmann. Das Bundesumweltministerium stelle hierfür jährlich bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung, so die Bundestagsabgeordnete abschließend.
Weitere Informationen: www.bmuv.de/natuerlicher-klimaschutz.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen: Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten, die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der Landschaft oder die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der Landschaft.
Ferner: Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern sowie die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter-)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Die Fördermaßnahmen werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. In der ersten Stufe reichen Kommunen oder Zweckverbände eine aussagefähige Projektskizze ein. Erfüllt eine Projektskizze die formellen und inhaltlichen Anforderungen und wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Förderung ausgewählt, wird das Projekt in einer zweiten Stufe zur formellen Antragstellung aufgefordert.
Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich.
https://www.z-u-g.org/ank-lk/
Kontakt: 030 726 180 726; Email: ANK-LK@z-u-g.org