Mehr Umweltschutz durch neue Batterieverordnung

PM: Batterien für Elektroautos oder E-Bikes werden künftig auf ihren CO2-Fußabdruck überprüft

Di., 11. Jul 2023

Weichenstellung für mehr Umweltschutz: Batterien für Elektroautos oder E-Bikes werden künftig auf ihren CO2-Fußabdruck überprüft.
Dies geht aus der neuen Batterieverordnung hervor, die noch im Juli in Kraft tritt. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen.

„Dies ist ein entscheidender Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft", so Dr. Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete der Grünen und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium. Künftig werde der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wieder aufladbare Industriebatterien ausgewiesen. 

In weiteren Schritten führt die EU eine Klassifizierung und Grenzwerte für diese Batterien ein. Außerdem muss ab 2031 eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eingesetzt werden. 

„Dadurch erhöhen wir das Recycling und verringern den teils umweltschädlichen Abbau in anderen Teilen der Welt", informiert die Umweltpolitikerin. Es sei sehr zu begrüßen, dass es künftig auch Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie in E-Bikes sowie Allzweck-Gerätebatterien gebe. 

Neu sei zudem der Digitale Batteriepass, so Hoffmann: „Damit werden erstmals zentrale Produktinformationen zur Lebensdauer der Batterien digital an einer Stelle gebündelt und verfügbar gemacht."