Globale Chemikalienpolitik

Umfassendes Chemie-Abkommen nötig

Fr., 30. Apr 2021

Die Weltgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, dass die negativen Auswirkungen von Herstellung und Verwendung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt minimiert werden sollen. Ein Instrument dafür ist der Strategische Ansatz für das Internationale Chemikalienmanagement (SAICM).

In SAICM werden insbesondere Problemfelder behandelt, die bisher weltweit ungenügend reguliert sind (sog. Emerging Policy Issues und Issues of Concern). Diese umfassen zum Beispiel Blei in Farben, Chemikalien in Produkten, gefährliche Substanzen im Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Produkten, Nanotechnologie und hergestellte Nanomaterialien, hormonschädigende Substanzen (endokrine Disruptoren), Arzneimittel in der Umwelt, perfluorierte Chemikalien und hoch gefährliche Pestizide.

Im Gegensatz zu anderen internationalen Abkommen wie dem Baseler oder Stockholmer Übereinkommen, die sich mit einzelnen Stoffen und Aspekten der Chemikaliensicherheit befassen, wird bei SAICM der gesamte Anwendungsbereich entlang des Lebenszyklus aller Chemikalien betrachtet.

Das Mandat von SAICM lief Ende 2020 aus. Mit der ursprünglich für Juli 2021 geplanten fünften internationalen Chemikalienkonferenz (5. ICCM) sollte unter der Präsidentschaft der Bundesregierung ein Folgeabkommen verabschiedet werden, daher steht die Bundesregierung besonders in der Verantwortung. Die 5. ICCM wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben.
Bettina Hoffmann hat sich bei der Bundesregierung nach dem Stand der Planungen für ein SAICM-Nachfolgeabkommen erkundigt. Aus der Antwort der Bundesregierung lassen sich folgende Feststellungen ableiten.

Weniger als ein Prozent der in Deutschland gehandelten Chemikalien sind global reguliert.

In der EU wurden seit Inkrafttreten von REACH insgesamt 20.646 Stoffe registriert, die in einer Menge von mindestens einer Tonne hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden. Für Deutschland wurden 11.000 Stoffe registriert. 5.073 Stoffe wurden in Deutschland hergestellt, 4.496 nach Deutschland importiert und 2.349 Stoffe in Deutschland sowohl hergestellt als auch importiert.

Insgesamt fallen nur 64 Stoffe unter den Regelungsbedarf internationaler Abkommen, dazu gehören persistente organische Schadstoffe und Quecksilber-Verbindungen. Damit wird ein Großteil (99 %) der gehandelten Chemikalien nicht durch internationale Abkommen erfasst.
Gleichzeitig wird erwartet, dass sich der weltweite Umsatz von Chemikalien von 2017 bis 2030 verdoppeln wird (Global Chemical Outlook II). Für Deutschland gibt es hierzu keine Prognosen.

Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland sind mit Chemikalien belastet, die von SAICM als problematisch klassifiziert werden.

Auskunft über die Belastung der Bevölkerung gibt die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES V) für Kinder und Jugendliche, die von 2014 bis 2017 durchgeführt wurde. Dabei wurden auch Belastungen mit Stoffen festgestellt, die unter SAICM als besorgniserregend eingestuft wurden: 100 Prozent der untersuchten Kinder waren mit Blei und mehreren Weichmachern wie Phtalaten belastet.
Einige Phthalate haben hormonähnliche Eigenschaften und sind als fortpflanzungsschädigend eingestuft. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit ist die Verwendung von einigen Phthalaten seit Anfang 2015 stark eingeschränkt. Sie dürfen nun nur noch mit einer besonderen Genehmigung verwendet werden. Eine Vielzahl von Phthalaten und Phthalat-Ersatzstoffe kann jedoch nach wie vor verwendet werden. Auch Ersatzstoffe wie DINCH, die in Verdacht stehen, ähnlich schädlich zu sein, konnten in allen Kindern festgestellt werden.
Hormonell wirksam sind auch Bisphenol A und Stoffe aus der Gruppe der Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die in 96 % bzw. 100 % der Kinder und Jugendlichen festgestellt wurde. Auch diese Stoffe werden mit Entwicklungsstörungen bei Kindern wie Kreidezähne oder Schädigungen der Gehirnentwicklung in Verbindung gebracht.

Die Krankheitslast durch ausgewählte Chemikalien wurde 2016 auf 1,6 Millionen Leben und 44,8 Millionen Lebensjahre geschätzt (Global Chemicals Outlook II). Zahlen für Deutschland hat die Bundesregierung nicht.

Die Belastungszahlen zeigen, dass eine übergeordnete Strategie zur Reduktion dieser Chemikalien weiterhin dringend nötig ist. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung aber an, dass diese wissenschaftlich erhobenen Daten zur Belastung nicht in den Prozess für ein Nachfolgeabkommen miteinbezogen werden und keine Grundlage für die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Benennung von besorgniserregenden Stoffen und Maßnahmen zur Reduktion bilden.

Aus Deutschland werden gefährliche Chemikalien exportiert, die in Textilien wieder zu uns zurückkommen.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ergibt sich, dass Deutschland viele Chemikalien in andere Länder exportiert, die unter die PIC-Verordnung zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien fallen. Dazu gehören auch Nonylphenol und seine Ethoxylate. Laut Umweltbundesamt sind diese Stoffe in der EU in zahlreichen Verwendungen, wie z.B. dem Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln verboten. Trotz aller getroffenen Maßnahmen ist der Stoff weiterhin in den Gewässern nachzuweisen. Nach Angabe des Umweltbundesamts sehen als Ursache dafür verschiedene Studien das Waschen von importierten Textilien. Zu den bisher nicht verbotenen Anwendungen gehört z.B. der Einsatz in Farben und Lacken. Weiterhin wird der Stoff in der Industrie als Ausgangschemikalie für die Herstellung von Polymeren und Klebstoffen genutzt.

Nonylphenole (NP) stören das Hormonsystem. Sie dürfen nach REACH Anhang XVII seit 2003 in der EU praktisch nicht mehr in Textilien eingesetzt werden. Nach einer 2007 erfolgten Untersuchung der schwedischen Naturschutzvereinigung SNF gelangen Nonylphenole dennoch über importierte Textilien aus Ländern wie China, Indien oder der Türkei in die EU-Länder, 2014 wurde diese Problematik auch vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bestätigt. 2019 wurden fast 800 Tonnen Nonylphenole aus Deutschland in 35 Länder exportiert. Zu den Ländern mit den höchsten Importen aus Deutschland zählen neben Sambia (145 t), Schweiz (118 t) und Mexiko (37 t) auch Länder mit einer großen Textilindustrie wie USA (123 t), China (12 t) und Indien (9 t).
Nonylphenolethoxylate (NPE oder NPEO) haben ebenfalls eine hormonaktive Wirkung auf Wasserorganismen. In der EU dürfen sie ebenfalls für Textilien nicht mehr genutzt werden. Nonylphenolethoxylate wurden in einer Greenpeace-Studie aus dem Jahr 2014 in 50 von 82 analysierten Textilien gefunden, die aus 10 verschiedenen Herstellungsländern stammen. 2019 wurden über 430 Tonnen aus Deutschland in über 25 Länder ausgeführt. Zu den Hauptimporteuren gehören neben Südafrika (172 t) bedeutende Textilexportländer wie China (114 t) und die Türkei (15 t).

In einer Datenbank der ECHA über der PIC-Verordnung unterliegenden Chemikalien finden sich Handelsnamen der exportierten Chemikalien. Die Produktbeschreibungen der unter den jeweiligen Marken vertriebenen Chemikalien lassen oft nicht auf eine Verwendung von NP/NPEO in Waschmitteln schließen, gleichzeitig wurde aber häufig Nonylphenol(-ethoxylat) direkt ohne Markennennung in verschiedenen Konzentrationen exportiert. In diesen Fällen ist eine Rückführung auf einen Hersteller ebenso wenig möglich wie auf die Verwendung, folglich kann eine Anwendung in der Textilindustrie nicht belegt, aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Bundesregierung lässt die ICCM-Präsidentschaft ungenutzt, um SAICM substantiell weiterzuentwickeln und aktuelle Defizite zu beheben.

Zum Herzstück des Abkommens, der Benennung von besorgniserregenden Problemfeldern, hat die Bundesregierung keine eigenen Ideen und kann nur auf die Ergebnisse des zweiten Global Chemicals Outlook und des Assessment Report on Issues of Concern von UNEP verweisen. Auch aus der EU-Chemikalienstrategie, die im Oktober 2020 erschienen ist, kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussfolgerungen für ein Nachfolgeabkommen ziehen, obwohl dort insbesondere für Stoffgruppen wie endokrine Disruptoren und perfluorierte Chemikalien Maßnahmen vorgesehen sind, die auch unter SAICM als besorgniserregende Stoffe adressiert wurden.
Eine unabhängige Evaluierung von SAICM aus dem September 2019 zeigte zudem wesentliche Schwachstellen auf wie das Fehlen finanzieller Mittel, ein schwaches Monitoring, fehlende Beteiligung wichtiger Stakeholder oder einen mangelnden Informationsaustausch zwischen den Staaten. Die Bundesregierung kennt und bestätigt diese Kritik, beschreibt aber keinen Weg, wie die benannten Defizite behoben werden sollen.

Zur Verbesserung der Finanzierungsgrundlage setzt die Bundesregierung beispielsweise nur auf die Fortführung bestehender, unzureichender Maßnahmen wie die Verlängerung des Special Programmes. Eine Verbindlichkeit der Finanzierung sieht sie nicht vor und verweist darauf, dass es dafür von anderen Staaten keine Unterstützung gäbe. Eine ähnliche Argumentation erfolgt bei der Frage nach der verbindlichen Gestaltung eines Nachfolgeabkommens, da es „soweit ersichtlich [...]keine Unterstützung in der internationalen Staatengemeinschaft" gäbe.
Die Bundesregierung will ihre Präsidentschaft der 5. ICCM lediglich dafür nutzen, „durch die Gestaltung eines attraktiven, möglichst alle relevanten Sektoren einbindenden Rahmenprogramms zum Gelingen der Konferenz beitragen". Einzige Ideen der Bundesregierung bleiben eine rechtlich unverbindliche High-Level-Declaration, die dem internationalen Chemikalienmanagement mehr Aufmerksamkeit verleihen soll, sowie die Definition von messbaren Ziele und Indikatoren und die Einführung eines Überprüfungsmechanismus einzuführen.

Kommentierung durch Dr. Bettina Hoffmann:

"Jedes Jahr kommen rund tausend neue Chemikalien in Deutschland auf dem Markt. Allein in der EU wurden seit 2008 20.646 neue Stoffe registriert. Nur ein minimaler Anteil dieser Chemikalien wird international reguliert. Es wird deshalb immer dringender, dass ein schlagkräftiges internationales Abkommen die Umwelt und Menschen vor schädlichen Chemikalien schützt.

Viele Chemikalien verursachen Vergiftungen, Krebs, Fortpflanzungs- und Entwicklungsstörungen sowie Störungen des Hormonsystems. Die Weltgemeinschaft scheitert aber weiterhin an ihrem Ziel, dass Chemikalien so hergestellt, gehandelt und verwendet werden, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt so weit wie möglich von schwerwiegenden Schäden verschont bleiben.

Die bisherige Regulierung von Chemikalien reicht nicht aus, wenn es möglich ist, dass deutsche Unternehmen in der EU verbotene Waschsubstanzen für Textilien weiterhin in andere Länder exportieren, wo sie für diesen hier verbotenen Zweck verwendet werden und wir deren Rückstände in Kleidern am Ende zu uns importieren. Das Beispiel Nonylphenol macht deutlich, dass wir die Zulassung, den Gebrauch und den weltweiten Handel von gefährlichen Chemikalien vereinheitlichen und strenger regulieren müssen.

Dass substantielle internationale Abkommen zur Chemikalienregulierung möglich und erfolgreich sind, zeigt das Beispiel FCKW. Durch ein internationales Verbot konnte die weitere Zerstörung der Ozonschicht gestoppt werden. Diesen Ansatz gilt es auf möglichst viele gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien, wie etwa die Verwendung von Nonylphenolen in der Textilindustrie, auszuweiten.

Die Bundesregierung trägt in ihrer Funktion als Vorsitz der SAICM-Konferenz eine hohe Verantwortung dafür, unseren Planeten von schädlichen Chemikalien zu schützen. Dieser Verantwortung wird die Bundesregierung nicht gerecht. Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung offenbar kein Interesse daran hat, den SAICM-Prozess politisch aufzuwerten. Die Beteuerungen, mehr für eine giftfreie Umwelt leisten zu wollen, bleiben damit unglaubwürdig.

Die Bundesregierung bleibt viel zu passiv und hat keine eigene Idee davon, welche Chemikalien in Zukunft prioritär global reguliert werden sollten. Statt nur weiter eine moderierende Rolle einzunehmen, muss die Bundesregierung endlich ihren gestalterischen Spielraum und Einfluss für ein ambitioniertes Abkommen wahrnehmen."

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