Quecksilber-Emissionen senken!

Rede zur Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung

Fr., 29. Jan 2021

Kohlekraftwerke stoßen jede Minute giftige Schadstoffe wie Quecksilber aus. Die Bundesregierung will die Grenzwerte aber nicht ausreichend verschärfen und die Kohlelobby schonen. Das ist gesundheits- und umweltpolitisch grob fahrlässig.

Hier Auszüge aus dem Redetext:

Schadstoffe in der Luft machen krank. Das gilt besonders für Quecksilber, das unsere Kohlekraftwerke seit Jahrzehnten in die Luft pusten. Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall. In der Umwelt breitet es sich über Luft und Wasser überall aus. Praktisch alle Flüsse in Deutschland sind daher in einem schlechten chemischen Zustand. Quecksilber reichert sich an, kommt in die Nahrungskette.

Wir müssen deshalb die Verbreitung von Quecksilber verhindern, denn das was einmal in der Umwelt ist, können wir nicht zurückholen.
Das ist auch international ein Ziel. Deutschland hat die Minamata-Konvention unterschrieben und sich verpflichtet, den Eintrag von Quecksilber in die Umwelt zu reduzieren.

Jedes Jahr emittieren deutsche Kohlekraftwerke rund 4 Tonnen Quecksilber. Diese Giftmenge könnte um satte 80 Prozent reduziert werden, hätten alle Kraftwerke eine Abgasreinigung nach aktuellem Stand der Technik.

Doch offenbar wollen die Regierungsfraktionen das nicht. Bei der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung geht es um die Frage: Schützen wir Mensch und Natur bestmöglich vor Quecksilber oder behelligen wir die Kohleindustrie nicht weiter? Vor diese Entscheidung gestellt, ist auf SPD und Union leider zu 100 Prozent Verlass. Im Zweifel pro Kohleindustrie und contra Gesundheit.

Dabei ist saubere Technik vorhanden. Das zeigt ein Blick in die USA und das hat auch die Anhörung im Umwelt-Ausschuss gezeigt: Für Steinkohle ist eine Halbierung der Quecksilber-Emission pro Kubikmeter technisch und wirtschaftlich machbar, für Braunkohle sogar noch mehr.

Abschließend gilt: Die Grenzwerte in dieser Verordnung sind nicht akzeptabel. Der Kohleausstieg ist kein Freifahrtschein, um den Schutz unserer Gesundheit zu vertagen bis 2038. Was Sie hier machen, ist gesundheitspolitisch- und umweltpolitisch grob fahrlässig!

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